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...denn Wissen ist wertvoll.
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Vermittlung in eine Orientierungsphase

als vorbereitende betriebliche Erprobung im Bereich Betreuungskraft / Alltagsbegleitung nach § 53b SGB XI

Sie streben die Qualifikation zur Betreuungskraft bzw. Alltagsbegleitung nach § 53b SGB XI an?

Rechtlich wird keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Auch Quereinsteiger aus völlig anderen Berufsgruppen sind möglich.

Das Tätigkeitsprofil „Betreuungskraft / Alltagsbegleiter/-in“ setzt auf ein emotionales und emphatisches Potenzial, für das eine akademische Vorbildung nicht erforderlich ist.

Die einzigen Zugangsvoraussetzungen, um an einer Qualifizierung zur Betreuungskraft bzw. Alltagsbegleitung nach § 53b SGB XI teilzunehmen, sind ein einwandfreies Führungszeugnis sowie eine vorgeschaltete betriebliche Erprobung über mind. 40 Stunden. 

Einen Platz für die Orientierungsphase in einer geeigneten Einrichtung zu finden, dabei können wir Ihnen tatkräftig helfen und Sie während dieser Phase unterstützen und begleiten.

Inhalte und Dauer der Maßnahme:

Die Maßnahme umfasst insgesamt 12 Unterrichtseinheiten, die in der Regel auf 3 Tage über max. 3 Wochen verteilt durchgeführt werden. Daran schließt sich die von einem JobCoach begleitete betriebliche Erprobung mit mindestens 40 Stunden an.

Die Inhalte setzen sich wie folgt zusammen:

  • Berufskunde
  • Bewerbungstraining
  • Bewerbungscoaching
  • Betriebliche Erprobung


Das sollten Sie mitbringen:

  • hohes Verantwortungsbewusstsein
  • positive Haltung gegenüber kranken, behinderten und alten Menschen
  • große Empathiefähigkeit / soziale Kompetenz / Teamfähigkeit
  • gute Kommunikationsfähigkeit
  • Beobachtungsgabe
  • psychische Stabilität, Fähigkeit zur Reflexion des eigenen Handelns
  • Gelassenheit im Umgang mit verhaltensbedingten Besonderheiten
  • Sorgfalt
  • Kreativität

Fakten

Vermittlung in eine Orientierungsphase31.12.2035, Ganztägig Uhr

Termine auf Anfrage

Info / Termine

Dauer

12 Unterrichtseinheiten
min. 40 Stunden betriebliche Erprobung
max. 8 Wochen je nach individuellen Voraussetzungen

Unterrichtszeit

Montag – Freitag (individuelle Planung zwischen 08.00 Uhr und 15.00 Uhr)

Abschluss

Teilnahmebescheinigung inklusive der Bestätigung über die 40-stündige betriebliche Erprobung als Zulassungsnachweis für die Qualifizierung zur Betreuungskraft bzw. Alltagsbegleitung

Jetzt nehme ich meine
berufliche Zukunft in die Hand!


Annette F.
„Ich freue mich über die intensive Unterstützung bei der Erstellung meiner Bewerbungsunterlagen. Ich habe sehr viel gelernt und hatte eine wirklich gute Zeit.“

Haben Sie weitere Fragen?

Wir beraten Sie gerne. Rufen Sie uns an unter 0201 / 82 16 49 0

Ob für Sie der AVGS als Förderinstrument in Frage kommt, erfahren Sie von Ihrem/r
Ansprechpartner/in in der Agentur für Arbeit oder im JobCenter.