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Weiterbildung
...denn Wissen ist wertvoll.
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Auffrischungskurs für Betreuungskräfte/Alltagsbegleitung nach § 53b SGB XI

Sie sind bereits als qualifizierte Betreuungskraft bzw. Alltagsbegleitung tätig und die jährliche Fortbildung steht an oder Sie möchten wieder in Beruf einsteigen?

Sie suchen im Auftrag Ihrer Einrichtung nach einem Angebot für den jährlichen Fortbildungskurs?

Mit unserem Kursangebot bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Wissen zu aktualisieren, zu erweitern und den Berufsalltag zu reflektieren.

Wir vermitteln Ihnen die notwendigen theoretischen Inhalte praxisnah und im gegenseitigen Austausch mit anderen Teilnehmenden können Sie voneinander für den beruflichen Alltag lernen.

Inhalte des Kurses

Die Inhalte bauen auf das vorhandene Vorwissen der Teilnehmenden auf und orientieren sich an Grundsätzen der Arbeit und Aufgaben der zusätzlichen Betreuungskräfte sowie Anforderungen lt. Richtlinie.

  • Aktuelles aus dem Berufsbereich
  • juristische Fragestellungen
  • Umgang und Verhalten in Notsituationen
  • Kommunikation
  • Alltagskonflikte
  • Basiswissen allgemeiner Krankheitsbilder
  • Betreuungsmöglichkeiten und Bewegung

Welche Voraussetzungen sollten Sie mitbringen?

Der Auffrischungskurs steht allen Betreuungskräften/Alltagsbegleitenden mit einer Qualifizierung gemäß §53b SGB XI offen.

Auch Interessierte mit einer Qualifizierung zur Alltagbegleitung nach §45a SGB XI, zum Betreuungsassistenten nach §43b (früher §87, §53c SGB XI) sowie Pflegekräfte und Arbeitskräfte im sozialen Dienst können teilnehmen. 

Gerne beraten wir Sie unverbindlich und beantworten Ihre Fragen.

„Sofern Betreuungskräfte auf der Grundlage früherer Fassungen der Betreuungskräfte qualifiziert sind, gelten die Qualifikationsanforderungen nach § 4 Abs. 3 als erfüllt“ (vgl. S. 8 Richtlinien nach § 53b SGB XI vom 21.10.2022)



* Die Maßnahme ist nach AZAV durch die CERTQUA GmbH als fachkundige Stelle zugelassen. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. JobCenter (SGB II), durch Rentenversicherungsträger, durch den ESF (Europäischen Sozialfonds) oder nach dem Soldatenversorgungsgesetz von bis zu 100 %. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die lokalen Agenturen für Arbeit bzw. JobCenter, die Rentenversicherungsträger oder die Berufsförderungsdienste. 

Fakten

Betreuungskraft/Alltagsbegleitung nach § 53b SGB XI10.06.2025 - 12.08.2025, 8:45 - 15:00 Uhr

Die Qualifizierung beinhaltet eine 3-wöchige betriebliche Erprobung

Info / Termine

Dauer

3 Tage

Unterrichtszeit

Montag – Mittwoch 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Abschluss

Trägerzertifikat

Jetzt nehme ich meine
berufliche Zukunft in die Hand!


Annette F.
„Ich freue mich über die intensive Unterstützung bei der Erstellung meiner Bewerbungsunterlagen. Ich habe sehr viel gelernt und hatte eine wirklich gute Zeit.“

Haben Sie weitere Fragen?

Wir beraten Sie gerne. Rufen Sie uns an unter 0201 / 82 16 49 0

Ob für Sie der AVGS als Förderinstrument in Frage kommt, erfahren Sie von Ihrem/r
Ansprechpartner/in in der Agentur für Arbeit oder im JobCenter.